GRÜNDUNGSZUSCHUSS

Stelle deine Gründung auf sichere Beine und lass dir die erste Phase deiner Selbstständigkeit finanzieren!

Was ist der Gründungszuschuss?

Den Gründungszuschuss bekommst du für die ersten 6 Monate einen Betrag in Höhe deines Arbeitslosengeldes + 300 Euro als Zuschuss für deine Sozialversicherung. Nach Ablauf der ersten 6 Monate kannst du einen Antrag auf weitere 6 Monate Förderung stellen. Noch etwas: Die Förderung musst du später nicht zurückzahlen.

Bekommt jeder Gründer den Gründungszuschuss?

Den Gründungszuschuss beantragen können alle, die seit mindestens einem Tag und für noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Allerdings ist der Gründungszuschuss seit einigen Jahren eine Kann-Leistung der Arbeitsagentur. Du hast also keinen Rechtsanspruch darauf. Erfahrungsgemäß wird der Gründungszuschuss deutlich eher gewährt, wenn du im Vorfeld ein Gründercoaching absolviert hast. Hier profitierst du von meiner langjährigen Erfahrung als Gründercoach. Ich weiß, worauf es ankommt, um die Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit von deinem Gründungsvorhaben zu überzeugen!

Wie du die Förderung beantragen kannst

Eines kann ich dir jetzt schon sagen: Es wird leider niemand auf dich zukommen und dir diese Förderung aktiv anbieten.
Stattdessen kommt es auf deine Initiative an:

1. Antrag abholen

Bitte deinen Arbeitsvermittler um ein persönliches Gespräch. Auf deine Nachfrage wird er dir die Unterlagen geben, die du für den Antrag des Gründungszuschusses brauchst.

2. Antrag ausfüllen

Der Antrag ist nicht sehr umfangreich und schnell ausgefüllt. Wichtig ist jedoch, dass du bei der Frage „3. Für meine selbstständige Tätigkeit wende ich künftig ca. __ Wochenstunden auf.“mindestens 15 Stunden einträgst! Andernfalls geht dein Arbeitsvermittler davon aus, dass du nur nebenberuflich gründen willst – und das wird nicht gefördert. Gerne helfe ich dir beim Ausfüllen deines Antrags. Buch einfach ein 20-minütiges Gratisconsulting.

3. Unterlagen zusammenstellen

Der Antrag ist recht schnell ausgefüllt, aber die Zusammenstellung der geforderten Unterlagen ist etwas aufwändiger. Der Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit will nämlich genau sehen, dass du fachlich und auch persönlich zum Unternehmer taugst. Diese Eignung belegst du einerseits mit deinem Lebenslauf.

Außerdem benötigst du eine sogenannte fachkundige Stellungnahme. Hinter diesem hochtrabenden Namen verbirgt sich das Gutachten einer fachkundigen Stelle, beispielsweise von mir als deinem Gründercoach. Dari bestätige ich, dass du wirklich das Zeug zum Unternehmer hast. Das Herzstück deines Antrags auf den Gründungszuschuss ist allerdings dein Businessplan. Hier solltest du besonders viel Sorgfalt walten lassen, denn Unachtsamkeiten im Businessplan führen schnell zur Ablehnung deines Antrags. Ein Glück, dass ich weiß, worauf es ankommt: Lass uns gemeinsam den Weg in deine Selbstständigkeit meistern!

Gern unterstütze ich dich dabei, deinen Gründungszuschuss zu beantragen

(Psst… 99 % meiner Kunden haben diese Förderung mit meiner Hilfe erhalten).