YEAH! – ab sofort: Schnellkredit für Unternehmen jeder Größe

Bislang war der Schnellkredit für Unternehmen nur greifbar, wenn mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind. Das wurde jetzt im Rahmen der Corona-Hilfe geändert!
Wenn du wissen möchtest, was das für dich persönlich als Gründer bedeutet, lass es uns gemeinsam herausfinden.
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Ab sofort können Unternehmen, die weniger als 10 Beschäftigte haben, also auch Solopreneure, bei der KfW einen Schnellkredit beantragen.
Der Schnellkredit für Unternehmen wird durch die Garantie des Bundes abgesichert. Unternehmer haben so eine deutlich höhere Chance, eine Kreditzusage zu erhalten. Ein Punkt, der ihn gerade für kleine Unternehmen attraktiv macht! Das ist noch nicht alles, was für ihn spricht!
Folgende Punkte machen ihn attraktiv:
- Keine Risikoprüfung durch die Bank
- 100 % Absicherung durch eine Garantie des Bundes
- 2 Jahre Ruhezeit = keine Tilgung
- bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlungen
- der Kredit hat 3,00 % Sollzinsen p. a.
Der Schnellkredit für Unternehmen wird für Anschaffungen (Investitionen) und zur Deckung der laufenden Kosten (Betriebsmittel) bewilligt. Zur Beantragung brauchst du einen Investitionsplan, einen Businessplan/Geschäftsbericht und den eigentlichen Kreditantrag. Als Expertin für Unternehmensgründung stehe ich dir bei der Erstellung eines überzeugenden Businessplans gerne zur Seite. Als Gründungscoach weiß ich nicht nur, worauf die Entscheider bei Förderstellen achten – ich habe auch die Vorlagen, die eine behördliche Prüfung unzählige Male bestanden haben. Das gibt dir Sicherheit und spart Zeit!
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Die vertraglichen Eckdaten des Schnellkredits für Unternehmen:
- der Schnellkredit für Unternehmen ist nur für Investitionen und zur Deckung der laufenden Betriebskosten gedacht
- das Unternehmen muss seit mind. Januar 2019 am Markt sein
- positive Unternehmenszahlen, d. h. es wurden im Durchschnitt der Jahre 2017 – 2019 oder in 2019 ein Gewinn erzielt
- positiven Schufa-Eintrag vom Geschäftsführer/Inhaber
- maximaler Kreditbetrag = bis zu 25 % des Jahresumsatzes in 2019
max. 300.000 € bis zehn Beschäftigte
max. 500.000 € ab 11 Mitarbeitern bis einschließlich 50 Beschäftigte
max. 800.000 € ab 51 Mitarbeitern
So beantragst du den Schnellkredit:
- Die Beantragung erfolgt beim Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse) deiner Wahl
- Der Berater beim Finanzpartner ist dir bei der Antragsstellung behilflich
- Voraussetzung für die Beantragung ist ein Investitionsplan sowie der Geschäftsbericht/Businessplan. Hier unterstütze ich dich.
- Die Unterlagen (Investitionsplan, Businessplan und Kreditantrag) werden vom Finanzierungspartner an die KfW übermittelt
- Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung des Kredites über den Finanzpartner an dich
- Die Tilgung erfolgt ebenfalls über deinen Finanzpartner
Wie bei jedem Bankgespräch ist die gute Vorbereitung äußerst wichtig! Nutze hier meine Erfahrung und meine Expertise. Im Erstgespräch erfährst du, worauf du achten musst und wie wir zusammen arbeiten.
Die Erfahrung hat gezeigt, das Fördergeld nicht unendlich sind. Von daher rate ich dir, beantrage den Schnellkredit zeitnah. Mit mir hast du nicht nur eine Expertin an deiner Seite – du sparst auch Zeit!
(Diese Informationen ändern sich stetig, ich passe sie hier im Blogartikel nicht immer an. Du kannst aber sicher sein, dass mein Wissen up to date ist!)
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Weitere Informationen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/