So unterstützt die Agentur für Arbeit deinen Start in die Selbstständigkeit

Viele Unternehmer waren unmittelbar vor ihrem Schritt in die Selbstständigkeit arbeitslos. Die einen hatten ihren Angestelltenjob gekündigt, da sie schon von langer Hand planten, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Für die anderen war die Selbstständigkeit die ersehnte Lösung, um endlich aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Ganz gleich, wie die konkreten Gründe aussehen, wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann seine Selbstständigkeit von der Agentur für Arbeit fördern lassen. Welche Förderungsmittel es konkret gibt und wie du sie erhältst, kannst du in diesem Beitrag nachlesen.
Gründercoaching – Lass dich von einem Profi in die Selbstständigkeit begleiten
Gründungszuschuss – Die wertvolle Finanzspritze von der Agentur für Arbeit
Verlängerung des Gründungszuschusses – Weitere 9 Monate Unterstützung
Gründercoaching – Lass dich von einem Profi in die Selbstständigkeit begleiten
Mit Hilfe des Gründercoachings kannst du noch vor dem eigentlichen Start in die Selbstständigkeit lernen, wie du fatale Fehler vermeidest und Stolpersteinen gekonnt aus dem Weg gehst. Ein erfahrener Profi in Sachen Existenzgründung und Selbstständigkeit steht dir dabei nicht nur zur Seite und beantwortet all deine Fragen. Er kann dir zum Beispiel auch dabei helfen, deinen Businessplan zu schreiben oder finanzielle Mittel an Land zu ziehen.
Das mehrtägige Gründercoaching ist stets sehr individuell. Es erwartet dich also kein Gruppenseminar. Stattdessen wirst du mit echter 1:1-Betreuung gezielt auf die Selbstständigkeit vorbereitet.
Wie beantrage ich das Gründercoaching?
Um das Gründercoaching bei einem zertifizierten Coach oder Weiterbildungsträger absolvieren zu können, benötigst du den sogenannten AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) von der Agentur für Arbeit.
Hierfür darfst du offiziell noch nicht in die Selbstständigkeit gestartet sein. Den Antrag kannst du einfach per E-Mail, Brief oder Fax an deine Agentur für Arbeit stellen. Es gibt kein besonderes Formular dafür. Allerdings solltest folgende Punkte unbedingt anfügen:
- der Grund für dein Interesse an einem Gründercoaching (Du möchtest dich auf eine künftige vollberufliche Selbstständigkeit vorbereiten)
- deine Arbeitslosennummer und das Datum deiner Arbeitslosmeldung
- der Hinweis, dass du einen AVGS entsprechend § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT beantragen möchtest
Wenn du dabei Hilfe benötigst, buche gern ein kostenloses Erstgespräch mit mir. Ich freue mich darauf, deine Fragen persönlich klären zu können.
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Gründungszuschuss – Die wertvolle Finanzspritze von der Agentur für Arbeit

Zu Beginn der Selbstständigkeit drücken verschiedene Anschaffungen, Investitionen in das blutjunge Unternehmen und verschiedene (neue) Versicherungen erheblich auf den Kontostand. Gleichzeitig ist der Kundenstamm anfangs oft noch nicht groß genug, um alle Kosten locker stemmen zu können. Da kommt der Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit genau richtig. Er setzt sich aus dem Arbeitslosengeld und einem Zuschuss für die Sozialversicherungen in Höhe von 300 Euro zusammen. Für die ersten sechs Monate deiner Selbstständigkeit kannst du so flüssig bleiben und dich ganz entspannt um den Aufbau deines Business kümmern. Denn: Den Gründungszuschuss musst du weder versteuern noch zurückzahlen!
Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?
Den Gründungszuschuss kannst du bei deiner Agentur für Arbeit beantragen, wenn du diese Voraussetzungen erfüllst:
- Du hast seit mindestens einem Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Dieser Anspruch gilt noch für mindestens 150 Tage.
- Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit wirst du deine Arbeitslosigkeit beenden.
Im ersten Schritt bittest du deinen Arbeitsvermittler von der Agentur für Arbeit um ein persönliches Gespräch. Auf deine Nachfrage wird er dir die Unterlagen geben, die du für den Antrag brauchst. Dieser ist nicht sehr umfangreich und schnell ausgefüllt. Allerdings gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten, damit deine Chancen auf die Bewilligung steigen. Denn leider ist der Gründungszuschuss nur eine Kann-Leistung der Agentur für Arbeit. Der Arbeitsvermittler kann ihn also locker ablehnen, wenn ihm etwas an deinem Antrag nicht passt. Sehr gern helfe ich dir beim Ausfüllen deines Antrags. Buche einfach ein kostenfreies Erstgespräch mit mir.
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Die Zusammenstellung der benötigten Unterlagen ist oftmals recht aufwändig. Der Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit will nämlich sehen, dass du fachlich und auch persönlich für die Selbstständigkeit geeignet bist. Dazu brauchst du einerseits einen aussagekräftigen Lebenslauf und andererseits eine sogenannte fachkundige Stellungnahme. Diese bekommst du zum Beispiel von einem Gründercoach, gern also auch von mir. Darin bestätige ich, dass du das Zeug zum Unternehmer hast.
Das Herzstück deines Antrags ist allerdings dein Businessplan. Hier solltest du besonders sorgfältig sein. Denn Unstimmigkeiten im Businessplan führen schnell zur Ablehnung deines Antrags. Gern unterstütze ich dich auch dabei – zum Beispiel mit meinem Selbstlern-Onlinekurs „Mit Plan zum Gründungszuschuss“. Lass uns gemeinsam den Weg in deine Selbstständigkeit meistern!
Verlängerung des Gründungszuschusses – Weitere 9 Monate Unterstützung
Nach der sechsmonatigen Unterstützung durch den Gründungszuschuss stehen die meisten Gründer, die sich umfassend auf ihre Selbstständigkeit vorbereitet haben, schon auf recht sicheren Unternehmerbeinen. Dennoch sollte jeder auch die Chance auf eine Verlängerung des Gründungszuschusses wahrnehmen – schließlich muss auch diese Förderung weder versteuert noch zurückgezahlt werden. Wird deinem Folgeantrag stattgegeben, bekommst du für weitere 9 Monate 300 Euro von der Agentur für Arbeit.
Wie beantrage ich die Verlängerung des Gründungszuschusses?
Um die Zuschüsse möglichst nahtlos zu erhalten, empfehle ich dir, die Verlängerung 4 bis 6 Wochen vor Ablauf des ersten Gründungszuschusses zu beantragen. Ohne erneute Antragstellung endet der Gründungszuschuss automatisch mit Ablauf des 6. Monats der Förderung. Für den Antrag braucht es zwar keinen zweiten Businessplan, aber du musst darlegen können, was du in den ersten 6 Monaten deiner Selbstständigkeit schon erreicht hast. Wie hast du Aufträge akquiriert? Wie hoch sind deine Umsätze? Wo stehst du mit deinen Marketingaktivitäten? Sind die Prognosen in deinem Businessplan noch korrekt? Gern unterstütze ich dich dabei, deine Antworten auf diese und weitere Fragen so zu beantworten, dass die dir Verlängerung des Gründungszuschusses genehmigt wird. Buche dazu gern ein kostenfreies Erstgespräch mit mir:
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Übrigens: Mit meiner kostenfreien Checkliste für deine Gründung bekommst du einen Überblick über die einzelnen Schritte bis hin zur Selbstständigkeit. Lade dir die Checkliste einfach hier herunter!