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Mona Wiezoreck Gründercoach

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS): die Beantragung

Einen Aktivierungsgutschein beantragen, um spezielle Maßnahmen in Anspruch zu nehmen und seine Beschäftigungschancen verbessern? Der Antrag für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gestellt werden.

Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über die Möglichkeiten des AVGS zu informieren und einen Antrag zu stellen. Auch als Gründer kannst du Förderungen von der Agentur für Arbeit erhalten: aus der Arbeitslosigkeit heraus deiner Selbstständigkeit den Startschuss geben – das geht! Das Gründercoaching ist daher besonders wertvoll, da es dich optimal auf die Selbstständigkeit vorbereitet.

Mache dir ein erstes Bild darüber, was wichtig bei der Beantragung des Aktivierungsgutscheins ist und erfahre, worauf du achten solltest.

Wer kann den Aktivierungsgutschein beantragen?

Im Grunde kann jeder den Aktivierungsgutschein beantragen. Am wahrscheinlichsten ist eine Bewilligung, wenn du bereits im Arbeitslosengeldbezug bist. Es ist aber auch möglich, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu erhalten, wenn du formal von Arbeitslosigkeit bedroht bist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dein Arbeitgeber finanzielle Schwierigkeiten hat, dein Arbeitsvertrag befristet ist oder du nach der Elternzeit eine Vollzeitstelle aufgebrummt bekommst, die du nicht annehmen möchtest.

Aktivierungsgutschein beantragen

Wo kann ich den AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen?

Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragst du bei deinem zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit. Dort kannst du dich auch über die Bedingungen beraten lassen. Um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu beantragen, ist es nicht zwingend notwendig, dass du persönlich bei der Agentur für Arbeit vorsprichst. Du kannst ihn auch schriftlich oder telefonisch beantragen und erhältst ihn dann bei einem positiven Bescheid per Post zugesandt. Dennoch empfehlen wir immer, zuerst den Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit mündlich um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für dein Gründercoaching zu bitten. Indem du dein Vorhaben erklärst und offen über deinen Traum der Selbstständigkeit sprichst, beweist du Engagement und Bereitschaft.

Wenn du noch mehr Tipps benötigst, um den Aktivierungsgutschein bei der Agentur für Arbeit zu bantragen, helfen wir dir gerne! Sende uns dazu am besten eine kurze Mail an mail@monawiezoreck.de.

Habe ich einen Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Es liegt leider im Ermessen des einzelnen Arbeitsvermittlers, ob er dir den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gewährt. Daher solltest du mit der Möglichkeit rechnen, dass du eine Absage bekommst. Dennoch: Lasse dich nicht abwimmeln! Du kannst deine Anfrage einfach nochmal schriftlich stellen. Unserer Erfahrung nach wird der Aktivierungsgutschein im zweiten Anlauf dann doch genehmigt.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wurde bewilligt – was nun?

Sobald du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten hast, solltest du dich um das Gründercoaching kümmern. In einem kostenlosen Erstgespräch erklären wir dir alles Weitere.

Du hast weitere Fragen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Erfahre, wie du am schnellsten und erfolgreichsten in die Selbstständigkeit startest!


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Autor & Gründercoach
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