Es gibt keinen Rechtsanspruch auf das Gründercoaching und den Gründungszuschuss. Es gibt aber ein paar Voraussetzungen zu beachten:
Du musst Kundin bzw. Kunde der Agentur für Arbeit sein (arbeitslos, arbeitssuchend oder formal von Arbeitslosigkeit bedroht, zum Beispiel durch einen befristeten Vertrag).
Für den Gründungszuschuss musst du noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf dein Arbeitslosengeld 1 haben.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und du absolvierst dein Coaching, kannst du gleich im Anschluss dein Unternehmen gründen. Das Gründungsdatum kommt auf den Antrag des Gründungszuschusses, welchen du gleich darauf absenden kannst.

