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gruenden in der Elternzeit
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Gründen in der Elternzeit – Wenn der alte Job nicht mehr passt

Nach der Geburt eines Kindes verändert sich das eigene Leben radikal. Passt da der alte Job überhaupt noch in das neue Familienleben?

Vielleicht wäre ein eigenes kleines Unternehmen gerade viel familienfreundlicher?

Wie du das Gründen in der Elternzeit angehen kannst, zeige ich dir hier. Für individuelle Fragen zu deiner Gründung stehe ich dir gern zur Verfügung! Suche dir einfach einen Termin in meinem Kalender aus und ich rufe dich dann an.

 

Berufstätige Eltern haben ein Recht darauf, die erste Zeit mit Baby zuhause zu verbringen. Bis zu drei Jahren nach der Geburt können sie in Elternzeit verbringen.

Während dieser Zeit darfst du nach § 15 Absatz 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes bis zu 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Ob diese Tätigkeit im Angestelltenverhältnis oder im eigenen Unternehmen erfolgt, ist dabei irrelevant.

Darüber informieren musst du:

  • Deinen Arbeitgeber, der dem schriftlich zustimmen muss
  • Die Elterngeldstelle, da Einkünfte während der Elternzeit auf das Elterngeld angerechnet werden
  • Die Krankenkasse, denn ab einer gewissen Einkommensgrenze musst du die Beiträge für die Krankenversicherung selbst zahlen.

 

Wenn der Arbeitgeber der Gründung nicht zustimmt

Es liegt leider im Ermessen des Arbeitgebers, ob du während deiner Abwesenheit ein eigenes Unternehmen aufbaust. Er darf dem auch widersprechen. Allerdings ist die Elternzeit für viele junge Mütter auch eine Zeit der Umorientierung, weshalb nicht selten Fragen nach dem Sinn der bisherigen Tätigkeit aufkommen.

Will ich weiterhin so arbeiten wie vor dem Baby?

Kann mich dieser Job noch erfüllen?

Wenn der Arbeitgeber mit der nebenberuflichen Gründung nicht einverstanden ist, du dich aber von deinem Gründungsvorhaben nicht abbringen lassen willst, kannst du die Anstellung während der Elternzeit kündigen – der Kündigungsschutz funktioniert nämlich nur in eine Richtung.

Du hast dann zwar weiterhin Anspruch auf Elterngeld, riskierst aber auch eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld von drei Monaten.

Daher empfehle ich dir, mit deinem Chef offen und ehrlich über deine Situation zu sprechen und ihn um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. Keine Führungskraft beschäftigt gern Mitarbeiter, die eigentlich ganz andere Pläne haben.

Auch die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses muss gegenüber der Arbeitsagentur begründet werden, damit du das Arbeitslosengeld lückenlos erhalten kannst. Allerdings stehen die Chancen damit deutlich höher, um eine Sperrzeit herumzukommen.

 

Zwischen Windeln und Businessplan

Hand aufs Herz: Kinderbetreuung ist wunderschön, aber auch anstrengend und Kräfte zehrend. Ich kann selbst ein Lied davon singen, wie herausfordernd die Vereinbarung von Kind und Karriere sein kann. Dein Gründungsvorhaben mit dem chronischen Schlafmangel junger Eltern in die Tat umzusetzen, ist daher eine besondere Herausforderung.

Das Gründen in der Elternzeit kann dir aber die Chance bieten, dich intensiv auf die Selbstständigkeit vorzubereiten. Nutze die Zeit, in der du finanziell durch das Elterngeld abgesichert bist, um dein Geschäftsmodell zu entwickeln und deinen Businessplan vorzubereiten. Denn eine gründliche Vorbereitung ist ein erster wichtiger Schritt in deine Selbstständigkeit.

Wenn du dabei professionelle Unterstützung haben möchtest, buche gern dein kostenloses Erstgespräch mit mir!

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