Du spielst mit dem Gedanken, dein eigenes Unternehmen zu gründen und willst von Anfang an alles richtig angehen? Du willst endlich dein eigener Chef werden, aber weißt nicht so recht, wie du in die Gründung kommen kannst? Dann kann ein Gründungscoaching sehr hilfreich für dich sein. Erfahre, was du erwarten darfst, für wen es gedacht ist und wie du das Gründungscoaching beantragen kannst.
Was ist das Gründercoaching?
Wer kann ein Gründercoaching beantragen?
Wie du das Gründercoaching beantragen kannst
Was ist das Gründercoaching?
Eine Unternehmensgründung geht mit vielen Fragen einher.
Bin ich überhaupt als Unternehmer geeignet und bringe ich alle Voraussetzungen mit?
Wird mein Gründungsvorhaben tragfähig sein?
Habe ich alles richtig kalkuliert?
An welche Stellen kann ich mich wenden, wenn ich Förderungen in Anspruch nehmen möchte?
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Viele Gründer plagt zudem die Sorge, wichtige Schritte bei der Existenzgründung zu vergessen. Das Internet ist voll von gut gemeinten Ratschlägen und auch wertvollen Tipps. Aber treffen diese wirklich auf die individuelle Gründungssituation zu?
Beim Gründungscoaching bekommst du einen Berater an die Seite gestellt, der sich mit all diesen Fragen bestens auskennt. Er unterstützt dich bei deiner Gründung und bereitet dich allumfassend auf die Selbstständigkeit vor. Dazu gehört auch, dass er dir dabei hilft, den Gründungszuschuss zu beantragen.
Das ist in meinen Augen auch der wichtigste Punkt, der das Gründercoaching so wertvoll macht: Im Laufe des Coachings werden nämlich alle Unterlagen erstellt, die du für den Gründungszuschuss benötigst, inklusive Businessplan mit Finanzplan. Wenn du dir unsicher bist, ob das Gründercoaching auch für deine Bedürfnisse geeignet ist, helfe ich dir gern weiter. Vereinbare dazu einfach ein 15-minütiges Gratisconsulting mit mir.
Wer kann ein Gründercoaching beantragen?
Die Kosten für das Gründercoaching übernimmt die Agentur für Arbeit, wenn du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) bekommen hast. Jeder kann diesen Gutschein beantragen. Am höchsten sind deine Chancen auf Gewährung, wenn du bereits im Arbeitslosengeldbezug bist. Jedoch ist es ebenfalls möglich, einen AVGS zu erhalten, wenn du formal von Arbeitslosigkeit bedroht bist. Zum Beispiel wenn dein Arbeitgeber finanzielle Schwierigkeiten hat, dein Arbeitsvertrag befristet ist oder du nach der Elternzeit vermutlich eine Vollzeitstelle aufgebrummt bekommst, diese aber nicht annehmen möchtest.
Wenn du dir unsicher bist, wie auch du das Gründercoaching beantragen kannst, vereinbare jetzt ein 15-minütiges Gratisconsulting mit mir.
Wie du das Gründercoaching beantragen kannst
1. Besorge dir einen AVGS
Für das Gründercoaching benötigst du einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Ich empfehle immer, zuerst den Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit mündlich um den AVGS für dein Gründercoaching zu bitten. Das zeigt Engagement und Bereitschaft.
Da es jedoch im Ermessen des einzelnen Arbeitsvermittlers liegt, ob er dir den AVGS gewährt, musst du leider mit der Möglichkeit rechnen, dass er dir eine Absage erteilt. In dem Fall solltest du dich nicht so leicht abwimmeln lassen. Stelle deine Anfrage einfach nochmal schriftlich. In der Regel wird der AVGS dann genehmigt.
2. Der richtige Berater
Diesen AVGS kannst du deutschlandweit bei jedem Gründercoach einlösen. Achte jedoch darauf, dass der Berater kompetent ist und weiß, wovon er spricht. Ein sicheres Indiz dafür ist, dass er selbst erfolgreich eine Gründung durchlaufen hat. Gern helfe ich dir dabei, den richtigen Berater für dein Gründungsvorhaben zu finden.
Du möchtest dich umfassend auf deine Selbstständigkeit vorbereiten und deine Gründung in sichere Bahnen lenken? Dann melde dich jetzt für meinen Onlinekurs „Einfach Gründen Starter Package“ an.