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FAQ

Die häufigsten Fragen zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Eine Gründung ist immer individuell, so wie die Gründerinnen und Gründer selbst. Dennoch gibt es einige Fragen, die wir öfter hören. Daher haben wir dir eine Sammlung der häufigsten Problemstellungen inkl. Antworten im Zusammenhang mit der Förderung der Agentur für Arbeit zusammengestellt.

  1. Fragen zur Kommunikation mit der Agentur für Arbeit
  2. Fragen zum Ablauf des Coachings

Fragen zur Kommunikation mit der Agentur für Arbeit

Höre dir Monas Antworten im Video an oder scrolle runter zum Text:
Ich bekomme zwar einen AVGS, aber meine Arbeitsvermittlerin will, dass ich zu einem lokalen Bildungsträger gehe

Unser Coaching ist zertifiziert als Online-Maßnahme. Die regionale Beschränkung entfällt somit.

Ich bekomme zwar einen AVGS, aber meine Agentur zahlt nur Coachings bei einem bestimmten Bildungsträger

Solche Aussagen hören wir öfter. Bitte beachte, dass es in Deutschland das Recht auf freie Bildungsträgerwahl gibt. Die Agentur darf dir nicht vorschreiben, wo du dein Gründercoaching absolvierst.

Ich bekomme (noch) kein ALG 1, sondern bin in einer Sperrfrist – bekomme ich trotzdem die Förderung?

Ja! Auch in der Zeit der Sperrfrist ist ein Gründercoaching möglich. Aber Achtung, wenn du gekündigt hast, um dich selbstständig zu machen! In diesem Fall komm am besten auf uns zu.

Darf ich sagen, dass ich bereits im Nebenerwerb tätig bin?

Ja, du bist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, diese Information offen zu legen. Aber: dies ist für dein Vorhaben nicht hinderlich. Wenn du aus dem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe machen möchtest, gibt es die Möglichkeit der Förderung, wie für jeden anderen Gründer auch.

Wie schaffe ich es, möglichst viel Unterrichtseinheiten (UE) herauszuholen?

Nutze unsere Vorlage für deinen Antrag! Wir schicken dir auch gern unser Modulhandbuch als Grundlage für das Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler. Schreibe uns einfach eine E-Mail an mail@monawiezoreck.de

Was mache ich, wenn mein Vermittler mich in ein Anstellungsverhältnis vermitteln will?

Bereite dich auf die Gespräche mit der Agentur immer gut vor und habe eine Erklärung parat, warum du dich selbstständig machen willst. Sei hierbei höflich, aber hartnäckig. Kleine Info am Rande: der Vermittlungsvorrang wurde zum 1.1.2023 abgeschafft.

Was mache ich, wenn ich den Gutschein im ersten Anlauf nichtbekomme?

Merke dir die 3 H’s: „Höfliche Hartnäckigkeit hilft!“ Im Zweifel sende uns eine E-Mail und beschreibe kurz, woran es hakt, oder buche unseren Minikurs „Dein sicherer Weg zum AVGS“. In jedem Fall ist eine erste Ablehnung kein Grund zum Aufgeben. Wir haben schon sehr hartnäckigen Fällen zu einer Förderung verholfen.

Wann erzähle ich am besten von meinem Gründungs-Vorhaben?

Sofort. Wir versichern dir, mit der Erfahrung aus unzähligen begleiteten Gründungen mit Gründercoaching: Ehrlichkeit währt am längsten! Leider kursieren im Internet andere Infos, die dir glauben machen wollen, du solltest besser nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen. Doch die Konsequenzen aus einer solchen Strategie sind doch die, dass du deine Arbeitsvermittlung in dem Glauben lässt, dass du dem freien Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Und bekommst du sogar Vermittlungsvorschläge, auf die du dich bewerben musst. Ist das in deinem Sinne? Ich vermute, nicht. Zudem ist es nie klug, eine Kommunikation mit einer Lüge zu beginnen.

Fragen zum Ablauf des Coachings

Höre dir Monas Antworten im Video an oder scrolle runter zum Text:
Welche Verpflichtung gehe ich ein mit der Beanspruchung der Förderung?

Nach dem Gründercoaching „kannst du gründen“. Aber du musst nicht! Ein Gründercoaching verpflichtet dich nicht dazu, auch wirklich zu gründen oder den Gründungszuschuss zu beantragen. 

Den Gründungszuschuss bekommst du ohne Verpflichtungen ausgezahlt. Du musst ihn auch nicht zurückzahlen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Förderungen zu bekommen?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf das Gründercoaching und den Gründungszuschuss. Es gibt aber ein paar Voraussetzungen zu beachten:

Du musst Kundin bzw. Kunde der Agentur für Arbeit sein (arbeitslos, arbeitssuchend oder formal von Arbeitslosigkeit bedroht, zum Beispiel durch einen befristeten Vertrag). 

Für den Gründungszuschuss musst du noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf dein Arbeitslosengeld 1 haben.

Sind die Voraussetzungen erfüllt und du absolvierst dein Coaching, kannst du gleich im Anschluss dein Unternehmen gründen. Das Gründungsdatum kommt auf den Antrag des Gründungszuschusses, welchen du gleich darauf absenden kannst.

Wie hängt das Coaching mit dem Gründungszuschuss zusammen? Was kommt zuerst und welche Fristen muss ich einhalten?

Das Gründercoaching dient dazu, dich vollständig von A bis Z auf deine Gründung vorzubereiten: den Businessplan bis zur Perfektion zu schreiben, den Finanzplan aufzustellen und alle deine Fragen und womöglich letzten Zweifel zu beseitigen. Zeitgleich wissen wir sehr genau, worauf es bei der Beantragung des Gründungszuschusses zu achten gilt. Daher unterstützen wir dich dabei, den Businessplan so zu schreiben, dass er die Entscheidungsträger bei der Agentur für Arbeit davon überzeugt, dir den Gründungszuschuss zu bewilligen. Erst kommt also das Coaching, dann der Zuschuss. Dazwischen steht die Gründung.

Wie ist der zeitliche Ablauf des Coachings?

Ganz allgemein lässt sich die Frage nach dem zeitlichen Ablauf nicht beantworten, da es davon abhängt, wie viele Unterrichtseinheiten bewilligt werden. Das Coaching kann bis zu acht Wochen dauern, wenn du einen vollen Gutschein erhältst. Komm gern auf uns zu, wenn du eine individuelle Frage hast.

Wann kann ich starten?

Ein Start ist jederzeit, individuell möglich. Denn das Coaching ist eine Einzelmaßnahme und wir haben einen großen Pool an eigens ausgebildeten Coaches, die sich darauf freuen, deine ersten Schritte in die Selbstständigkeit mit dir zu gehen. Sobald dein AVGS der Agentur für Arbeit vorliegt, können wir als loslegen.

Was mache ich, wenn mein Gutschein eine Begrenzung hat (inhaltlich, im Umfang und / oder im Zeitraum)?

Das ist schade für dich, denn dann kannst du leider nicht alle Module im Gründercoaching durcharbeiten. Aber du kannst jeden Gutschein, egal mit welchem Umfang, bei uns einlösen! Wir finden garantiert eine Lösung für dich: am besten schickst du uns deinen Gutschein per E-Mail an mail@monawiezoreck.de, dann geben wir dir Feedback, was wir damit alles schaffen.

Fühlst du dich anhand unserer FAQ nun ausreichend informiert zu den Förderungen der Agentur für Arbeit?

Falls nicht, sieh dir unsere Masterclass an und erfahre mehr zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit.

Falls du weitere Fragen hast, melde dich gern jederzeit bei uns unter mail@monawiezoreck.de oder über WhatsApp. Wir freuen uns, von dir zu hören!

Anmeldung zur Live-Masterclass 

19. Juni 2024 um 11:00 Uhr via Zoom
Dein Host: 
Mona Wiezoreck (Gründercoach)

Anmeldung zur Live-Masterclass 

17. September 2024 um 11:00 Uhr via Zoom
Dein Host: 
Mona Wiezoreck (Gründercoach)

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