Du willst dir neben deinem Hauptjob etwas dazu verdienen?
Du willst deine Geschäftsidee testen, aber noch nicht deine Angestelltentätigkeit kündigen?
Dann gründe nebenbei!
Worauf du dabei achten solltest, erfährst du hier.
Wenn du dir Unterstützung bei der nebenberuflichen Gründung wünschst, bin ich gern für dich da!
Was ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit?
Wenn du hauptberuflich angestellt bist, aber mit dem Gedanken spielst, ein eigenes Unternehmen zu gründen, ist die nebenberufliche Existenzgründung eine gute Möglichkeit, deine Chancen auf dem Markt auszuloten.
Nebenberuflich ist die Selbstständigkeit, solange du bestimmte Kriterien einhältst. Dabei geht es in erster Linie darum, welche Tätigkeit deinen Arbeitsmittelpunkt bildet. Die Arbeitszeit ist hier also ebenso entscheidend wie die Höhe des jeweiligen Einkommens.
Wie kann ich nebenbei gründen?
Bevor du dein eigenes Unternehmen neben deiner Haupttätigkeit gründest, solltest du deinen Arbeitgeber über dein Vorhaben informieren. Dieser muss der Gründung nämlich schriftlich zustimmen. Du kannst aber argumentativ auf die Entscheidung deines Chefs einwirken:
- Du lernst etwas, das deiner hauptberuflichen Beschäftigung nützt
- Du knüpfst neue Kontakte, von denen auch dein Arbeitgeber profitiert
Auf keinen Fall solltest du deinem Arbeitgeber Konkurrenz machen! Mangelnde Loyalität führt im schlimmsten Fall nicht nur dazu, dass der Chef sein Veto bezüglich deiner Gründung einlegt.
In 3 Schritten nebenbei gründen
- Entscheide dich für eine Unternehmensform
- Melde dein Unternehmen beim Finanzamt und/oder beim Gewerbeamt an
- Lasse dein Unternehmen in das Handelsregister eintragen (gilt nur für Gewerbe, OHG, KG, GmbH, UG und AG)
Nebenbei gründen: Das liebe Geld
Das Finanzamt macht keinen großen Unterschied zwischen der nebenberuflichen und hauptberuflichen Selbstständigkeit. Daher musst du auch auf die Einkünfte, die du aus deinem Unternehmen erzielst, Steuern zahlen.
Allerdings brauchst du keine zusätzlichen Sozialversicherungen zu zahlen, wenn du nebenbei gründen willst. Trotzdem will die Krankenkasse über deine Gründung informiert werden. Was du nebenberuflich verdienst, kann sich nämlich auch auf deine Beiträge auswirken.
Die Kleinunternehmerregelung
Solange du nicht mehr als 17.500 € jährlich mit deinem Unternehmen einnimmst, giltst du als Kleinunternehmer.
Pro:
- Du musst keine Umsatzsteuer zahlen
- deutlich weniger Papierkram
Contra:
- die Auftraggeber sehen anhand der fehlenden Umsatzsteuer, dass du nicht allzu viel mit dieser Tätigkeit einnimmst
In jedem Fall rate ich dir dringend, deinen Steuerberater aufzusuchen, bevor du eine Entscheidung fällst.
Wenn dein Arbeitgeber deiner nebenberuflichen Gründung zugestimmt hat und du dich auch schon gründlich auf die Selbstständigkeit vorbereitet hast, heißt es jetzt: Attacke!
Du möchtest sicher gründen und deine Selbstständigkeit auf ein solides Fundament stellen? Dann melde dich jetzt für meinen Onlinekurs „Einfach Gründen Starter Package“ an.