Neulich musste ich über ein Meme im Internet schmunzeln, das in etwa so aussah:
„Finanzamt: Sie schulden uns noch Geld.
Unternehmer: Wie viel schulde ich Ihnen?
Finanzamt: Das müssen Sie selbst herausfinden.
Unternehmer: Oh, ich zahle also einfach, was ich will?
Finanzamt: Nein, nein, wir wissen schon genau, was Sie uns schulden. Aber Sie müssen es selbst auch herausfinden.
Unternehmer: Und wenn ich falsch liege?
Finanzamt: Dann landen Sie im Gefängnis.“
Das ist natürlich ein wenig überspitzt, aber etwas Wahres ist schon dran. Wer nämlich zu wenig Steuern bezahlt, kann ganz schön Ärger mit dem Finanzamt und der Justiz bekommen. Und leider schützt auch hier Unwissenheit vor Strafe nicht. Deswegen gebe ich dir zunächst einen Überblick, was für Steuern auf dich als Gründer zukommen können.
Übrigens: In meinem Onlinekurs „Einfach Gründen Starter Package“ findest du die Excel-Kalkulation „Finanzen im Griff“, die dir dabei hilft, den Überblick über deine Wirtschaftlichkeit zu behalten.
Umsatzsteuer
Sofern du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, weist du auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuer aus. Diese reichst du wiederum an das Finanzamt weiter – darfst allerdings vorher die Umsatzsteuer (bzw. Mehrwertsteuer), die du für Dienstleistungen oder Produkte für dein Unternehmen bezahlt hast, abziehen.
Einkommensteuer
Wahrscheinlich hast du schon einmal eine Einkommensteuererklärung geschrieben. Das ist im Grunde der einzige Moment im Jahr, in dem sich auch Angestellte mit dem Thema Steuern auseinandersetzen müssen. Als Gründer sieht es nicht anders aus, denn alle natürlichen Personen müssen die Einkommensteuer zahlen. Somit zahlt sie auch zu den Steuern für Selbstständige.
Personengesellschaften, also Einzelunternehmer, Kaufleute, GbR und OHG entrichten die Einkommensteuer auf den Gewinn, den sie anteilig vom Unternehmensgewinn erhalten.
Solltest du einmal Verluste erwirtschaften, musst du entsprechend auch keine Einkommenssteuer zahlen.
Zudem gibt es auf für Selbstständige einen Grundfreibetrag, der sich jährlich erhöht, und den du nicht versteuern musst.
Körperschaftsteuer
Juristische Personen zahlen zwar keine Einkommensteuer, dafür aber die Körperschaftsteuer. Sie fällt für die Gewinne von Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG an.
Dabei kann es zum Teil einen erheblichen Unterschied machen, wo sich der Unternehmenssitz befindet. Sitzt das Unternehmen in Deutschland, ist es uneingeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist es hingegen, wenn sich das Unternehmen im Ausland befindet, aber Einkünfte im Inland erzielt werden.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer müssen alle Gewerbetreibende zahlen. Sie wird von der Gemeinde erhoben, in der der Unternehmenssitz liegt. Gegenüber Kapitalgesellschaften haben Einzelunternehmer und Personengesellschaften einen Vorteil bei der Ermittlung der Gewerbesteuer. Sie können nämlich einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Dieser wird auf den Gewerbeertrag angerechnet. Wenn der Gewerbeertrag zum Beispiel bei 24.400 Euro liegt, muss gar keine Gewerbesteuer gezahlt werden.
Mein Extra-Steuertipp
Da ich selbst keine Steuerfachfrau bin, kann ich hier nicht mehr als einen Überblick liefern. In jedem Fall rate ich Gründern immer dazu, sich schon zu Beginn der Unternehmensgründung einen kompetenten Steuerberater zu suchen, falls sie noch keinen haben. Wichtig zu beachten ist dabei, das Steuern wirklich Vertrauenssachen sind. Frage also ruhig mehrere Steuerberater nach ersten Kennenlerngesprächen, in denen du auch den Stundensatz erfragst. Nur so kannst du auch eine fundierte Entscheidung treffen und den Steuerberater deines Vertrauens finden.
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