Du möchtest dich selbstständig machen und fragst dich, welche Unternehmensform für dein Gründungsvorhaben die richtige ist? In dieser vierteiligen Artikelreihe stelle ich dir die unterschiedlichen Unternehmensformen vor. Heute: GbR und OHG.
Du hast individuelle Fragen zu deiner Existenzgründung? Lass sie uns gemeinsam besprechen!
GbR oder OHG?
Bei mehr als einem Gründer handelt es sich rechtlich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Offene Handelsgesellschaft (OHG). Während eine GbR zur Erreichung eines gemeinsamen Geschäftszwecks gegründet wird, liegt der Zweck der OHG in dem Betrieb eines Handelsgewerbes. Sobald eine GbR ein Handelsgewerbe aufnimmt, wird sie zu einer OHG – denn eine GbR kann niemals Kaufmannseigenschaften haben. Es gibt allerdings eine Ausnahme für Kleingewerbetreibende, für die die Gründung einer GbR möglich ist.
Da die GbR nicht als Gewerbebetrieb gilt, ist eine doppelte Buchhaltung nicht notwendig. Für die OHG ist sie jedoch zwingend erforderlich.
Vorteile und Nachteile der GbR und OHG
Für beide Unternehmensformen ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Das bedeutet allerdings auch, dass die Gründer nicht nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem Privatvermögen für alle Schulden ihres Unternehmens haften müssen. Daraus ergibt sich aber auch ein Vorteil: Aufgrund der persönlichen Haftung werden beide Formen bei Kreditinstituten gern gesehen.
Gründungsvorbereitungen
Die GbR ist aufgrund des einfachen Gründungsprozesses bei vielen Gründerteams beliebt. Jedes Gründungsmitglied meldet das Vorhaben beim zuständigen Gewerbeamt an. In der Regel übernimmt dieses auch die Anmeldung beim Finanzamt. Da es aber häufig eine Weile dauert, bis die Behördenmühlen fertig gemahlt haben, können Ungeduldige auch selbst beim Finanzamt anrufen und um die Zusendung des steuerlichen Erfassungsbogens bitten.
Ab einer bestimmten Unternehmensgröße wird eine GbR automatisch zur OHG. Diese müsst ihr du dann zusätzlich ins Handelsregister eingetragen lassen. Wer sofort eine OHG gründen will, lässt das Unternehmen als erstes ins Handelsregister eintragen, meldet es dann beim Gewerbeamt an und kümmert sich zu guter Letzt um die Erfassung beim Finanzamt.
Mein Tipp: Es ist zwar rechtlich nicht notwendig, ich empfehle jedoch dringend, für beide Unternehmensformen einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Den Auszug aus dem Handelsregister sowie den Gesellschaftsvertrag bringt ihr dann notariell beglaubigt zur Anmeldung beim Gewerbeamt mit.
Möchtest du eine GbR oder eine OHG gründen? Na dann: Attacke! Wenn du dich hier noch nicht wiederfinden kannst, können dir sicher die weiteren Beiträge in dieser Artikelreihe weiterhelfen. Nächste Woche geht es weiter!