So kannst du deinen Aktivierungsgutschein beantragen

Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen, um spezielle Maßnahmen in Anspruch zu nehmen und seine Beschäftigungschancen verbessern? Der Antrag für einen AVGS muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gestellt werden. In der Regel erhalten Personen unter bestimmten Voraussetzungen den Gutschein, wenn sie zudem seit mindestens drei Monaten arbeitslos sind und erfolglose Bemühungen um eine Stellensuche vorweisen können. Der AVGS kann für verschiedene Maßnahmen genutzt werden, wie zum Beispiel für Bewerbungstrainings, berufliche Weiterbildungen oder Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Abhängig von der individuellen Situation kann der Gutschein gezielte Unterstützung bieten und die eigenen Chancen auf eine erfolgreiche Jobsuche erhöhen.
Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über die Möglichkeiten des AVGS zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen. Denn je früher Unterstützung gewährt wird, desto besser sind in der Regel auch die Aussichten auf einen erfolgreichen Berufseinstieg. Auch als Gründer kannst du Förderungen von der Agentur für Arbeit erhalten: aus der Arbeitslosigkeit heraus deiner Selbstständigkeit den Startschuss geben – das geht! Das Gründercoaching ist daher esonders wertvoll, da es dich optimal auf die Selbstständigkeit vorbereitet.
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Wer kann den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen?
Im Grunde kann jeder den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Am wahrscheinlichsten ist eine Bewilligung, wenn du bereits im Arbeitslosengeldbezug bist. Es ist aber auch möglich, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu erhalten, wenn du formal von Arbeitslosigkeit bedroht bist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dein Arbeitgeber finanzielle Schwierigkeiten hat, dein Arbeitsvertrag befristet ist oder du nach der Elternzeit eine Vollzeitstelle aufgebrummt bekommst, die du nicht annehmen möchtest.
Wo kann ich den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen?
Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragst du bei deinem zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit. Dort kannst du dich auch über die Bedingungen beraten lassen. Um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu beantragen, ist es nicht zwingend notwendig, dass du persönlich bei der Agentur für Arbeit vorsprichst. Du kannst ihn auch schriftlich oder telefonisch beantragen und erhältst ihn dann bei einem positiven Bescheid per Post zugesandt. Dennoch empfehle ich immer, zuerst den Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit mündlich um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für dein Gründercoaching zu bitten. Indem du dein Vorhaben erklärst und offen über deinen Traum der Selbstständigkeit sprichst, beweist du Engagement und Bereitschaft.
Wenn du noch mehr Tipps für dein Gespräch bei der Agentur für Arbeit benötigst, helfen wir dir gerne!
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Habe ich einen Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Es liegt leider im Ermessen des einzelnen Arbeitsvermittlers, ob er dir den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gewährt. Daher solltest du mit der Möglichkeit rechnen, dass du eine Absage bekommst. Dennoch: Lasse dich nicht abwimmeln! Du kannst deine Anfrage einfach nochmal schriftlich stellen. Unserer Erfahrung nach wird der Aktivierungsgutschein im zweiten Anlauf dann doch genehmigt.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wurde bewilligt – was nun?
Sobald du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten hast, solltest du dich um das Gründercoaching kümmern. In einem kostenlosen Erstgespräch erklären wir dir alles Weitere.
Du hast weitere Fragen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
In unseren FAQ zum Aktivierungsgutschein erhältst du alle Informationen auf einen Blick.