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Du möchtest dich selbstständig machen und fragst dich, welche Unternehmensform für dein Gründungsvorhaben die richtige ist? In dieser vierteiligen Artikelreihe stelle ich dir die unterschiedlichen Unternehmensformen vor. Heute: GmbH, Kommanditgesellschaft (KG), GmbH & Co. KG, Kleine Aktiengesellschaft (AG).

Für individuelle Fragen zu deiner Gründung stehe ich dir gern in einem kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.

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Vorteile und Nachteile

 

GmbH

Willst du als Unternehmer die Haftung beschränken oder nicht aktiv mitarbeiten, empfiehlt sich die Gründung einer GmbH. Hierfür musst du allerdings mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro rechnen und die Hälfte davon direkt zur Gründung parat haben. Auch deinen buchhalterischen Kenntnissen wird einiges abverlangt: Die doppelte Buchführung ist für jede GmbH zwingend. Der große Vorteil einer GmbH besteht in der beschränkten Haftung. Anders als bei Personengesellschaften haftest du nämlich nicht mit deinem Privatvermögen.

 

Kommanditgesellschaft (KG) und GmbH & Co. KG

Die Kommanditgesellschaft besteht als Sonderform der OHG aus mindestens zwei Gesellschaftern. Davon haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen – so wie der Gesellschafter der OHG. Der Komplementär hält als Geschäftsführer aber auch die Entscheidungsgewalt. Der oder die weiteren Gesellschafter (Kommanditist) haften dagegen nur in Höhe der Kommanditeinlage und sind daher auch nur an einem Teil vom Gewinn und Verlust beteiligt. Dem oder den Kommanditisten muss die Einsicht in alle Unterlagen gewährt werden, sie haben nämlich gesetzlich bestimmte Kontrollrechte.

Die GmbH & Co. KG funktioniert ähnlich der Kommanditgesellschaft. Allerdings ist hier eine GmbH der persönlich haftende Gesellschafter.

 

Kleine Aktiengesellschaft (AG)

Direkt als Aktiengesellschaft zu gründen, empfehle ich nicht. Durch die hohen Gründungskosten und eine im Vergleich recht hohe Formenstrenge eignet sich die große Schwester der GmbH nicht für junge Unternehmen. Solltest du aber mit größeren Gründungsinvestitionen rechnen und bereits externe Kapitalgeber zur Hand haben, die nicht als „tätige Gesellschafter“ auftreten wollen, kann die AG die richtige Form für dich sein.

 

Gründungsvorbereitungen

 

GmbH

Die Gründung einer GmbH erfordert einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag, in dem neben Firma, Sitz und Gegenstand der GmbH auch die Höhe des Stammkapitals und die Verteilung der Stammeinlage auf die einzelnen Gesellschafter geregelt sein muss.

Zunächst musst du dein Unternehmen beim Handelsregister eintragen lassen. Beide Dokumente, Gesellschaftsvertrag und Bestätigung des Handelsregisters, müssen notariell beurkundet und dann dem Gewerbeamt vorgelegt werden.

 

Kommanditgesellschaft (KG) und GmbH & Co. KG

Beide Formen benötigen die Eintragung ins Handelsregister und einen formfreien Gesellschaftsvertrag. Mit diesen Dokumenten gehst du wiederum zum Gewerbeamt.

 

Kleine Aktiengesellschaft (AG)

Vor der Anmeldung musst du zunächst informell eine GbR bzw. eine OHG gründen. So erarbeitest du mit deinen Mitgründern eine Satzung, nach der du die Gesellschafter und deren Anteile festlegst. Außerdem werden darin der Name, die Rahmenbedingungen der AG sowie der Aufsichtsrat bestimmt. Ist diese Satzung notariell beglaubigt, muss die AG ins Handelsregister eingetragen werden.

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