Wenn du als Einzelunternehmer gründen möchtest, hast du bestimmt schon mal von dem Begriff Scheinselbstständigkeit gehört. Tatsächlich solltest du als Soloselbstständiger aufpassen, dass du nicht als scheinselbstständig eingestuft wirst. Was eine Scheinselbstständigkeit genau ist, woran du sie erkennst, welche Folgen das für dich haben kann und wie du die Scheinselbstständigkeit vermeidest, erfährst du in diesem Blog-Artikel.

Scheinselbstständigkeit – Was ist das?

Dann erkennst du eine Scheinselbstständigkeit

Wer prüft eine mögliche Scheinselbstständigkeit?

Ich bin scheinselbstständig – Was passiert jetzt?

So vermeidest du die Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit – Was ist das?

Das Wort „Scheinselbstständigkeit“ gibt es in keinem Gesetzestext. Die entsprechenden Merkmale lassen sich aber aus dem § 7 des Vierten Sozialgesetzbuchs (SGB IV) herauslesen. Wer scheinselbstständig ist, wird zwar vertraglich wie ein Selbstständiger behandelt, arbeitet aber in der Praxis wie ein Angestellter. Der Grund hierfür liegt in aller Regel darin, dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge sparen will, die für einen Angestellten anfallen würden. Außerdem muss er sich keine Gedanken um Mindestlohn oder Arbeitsschutz machen, wenn er einen Selbstständigen beauftragt. Daher ist es verständlich, dass die Scheinselbstständigkeit auch für ihn mit folgenschweren Konsequenzen verbunden ist.

Dann erkennst du eine Scheinselbstständigkeit

Wenn du die folgenden Fragen mit „ja“ beantworten kannst, ist die Gefahr groß, dass du eine Scheinselbstständigkeit ausübst.

  • Arbeitest du zum überwiegenden Teil nur für einen Auftraggeber?
  • Musst du dich – abgesehen von einer festen Deadline – an feste Arbeitszeiten halten und kannst nicht selbst entscheiden, wann du eine Aufgabe bearbeitest?
  • Musst du für die Erledigung des Auftrags zwingend an einem vom Auftraggeber festgelegten Ort anwesend sein?
  • Besteht der Auftraggeber darauf, dass er weitere Aufträge bewilligen muss?
  • Gibt es in deinem Vertrag Regelungen für den Urlaubsanspruch?
  • Unterstehst du einer uneingeschränkten Berichts- und Weisungspflicht deines Auftraggebers?

Du bist dir unsicher, ob du einer Scheinselbstständigkeit nachgehst oder in diese Falle tappst, wenn du dein Gründungsvorhaben in die Tat umsetzt? Dann lass uns darüber sprechen und Licht ins Dunkel bringen.

Wer prüft eine mögliche Scheinselbstständigkeit?

Es gibt nicht wenige Gründer, die sich fragen, wer überhaupt prüft, wie sie arbeiten. Schließlich verspricht die Selbstständigkeit eine Freiheit, nach denen sich viele Angestellte sehnen. Es gibt aber zwei Institutionen, die einen genauen Blick auf deine Aufträge haben:

das Finanzamt und dein Sozialversicherungsträger. Das Finanzamt will sich natürlich nicht die Lohnsteuer durch die Lappen gehen lassen, die du bei (Schein-)Selbstständigen nicht gezahlt werden. Dies ist vor allem für den vermeintlichen Auftraggeber – bei der Scheinselbstständigkeit eigentlich Arbeitgeber – relevant. Der Sozialversicherungsträger, also die Renten- und Krankenversicherung, wird die Hälfte der versäumten Krankenversicherungsbeträge sowie die Rentenversicherungsbeiträge von dir einfordern.

Allgemein gilt allerdings, dass du nicht in der Beweispflicht stehst. Gibt es einen Verdacht einer Scheinselbstständigkeit, muss die jeweilige Institution diesen nachweisen.

Ich bin scheinselbstständig – Was passiert jetzt?

Neben der Rückzahlung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber und der Hälfte der Versicherungsbeiträge durch dich, droht außerdem ein Bußgeld, das sowohl du als auch der Arbeitgeber zahlen muss. Zuvor kommt es zu einem sogenannten Statusfeststellungsverfahren, das nicht selten vor Gericht landet.

So vermeidest du die Scheinselbstständigkeit 

ScheinselbstständigkeitDas eindeutigste Kriterium für eine Scheinselbstständigkeit ist, dass du (überwiegend) nur für einen Auftraggeber arbeitest. Das kann am Anfang der Selbstständigkeit schon mal passieren. Achte aber darauf, dass du zügig weitere Kunden akquirierst.

Besonders auffällig ist übrigens, wenn du nach einem Angestelltenverhältnis hauptsächlich für deinen alten Arbeitgeber weiterarbeitest. Das ist nicht selten der Fall, aber er sollte keinesfalls dein einziger Auftraggeber sein!

In Zeiten von Homeoffice und Coworking Spaces kann es trotzdem hin und wieder vorkommen, dass dir Auftraggeber einen Platz in ihren eigenen Büroräumen anbieten. Dagegen ist grundsätzlich auch nichts einzuwenden – wenn du die Wahl hast und nicht ständig vor Ort sein musst. Achte außerdem darauf, dass du eigene Arbeitsmittel benutzt und dich hier nicht von deinem Auftraggeber abhängig machen lässt. Andernfalls ist es verständlich, dass sich die Frage stellt, inwiefern du wirklich selbstständig arbeitest.

Dasselbe gilt für die Arbeitszeiten. Natürlich geht mit einem Auftrag in der Regel auch eine feste Deadline einher. Verlangt der Auftraggeber jedoch, dass du immer nur zu einer bestimmten Zeit für ihn arbeitest, fällt die freie Zeiteinteilung – mit der schönste Vorteil der Selbstständigkeit – unter den Tisch.

Um den Verdacht der Scheinselbstständigkeit gar nicht erst aufkommen zu lassen, empfiehlt es sich auch, dass du ausreichend Marketing für dich als Selbstständiger machst. Benutze hierfür eigenes Briefpapier, verteile deine Unternehmensvisitenkarte und pflege eine gute Webseite. All das unterscheidet dich eindeutig von einem abhängigen Arbeitnehmer.

Du hast noch Fragezeichen zu deiner Gründung im Kopf? Bist du noch unsicher, ob dein geplantes Unternehmen als Scheinselbstständigkeit eingestuft werden könnte? Dann buche jetzt dein kostenfreies Erstgespräch!

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07. Mai 2024 um 11:00 Uhr via Zoom
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